Wettbewerb

Marktkonzentration einschätzen: Amtliche Daten und Grenzen der Messung

Für eine belastbare Einschätzung der Marktkonzentration braucht es zwei Bausteine, die getrennt beschafft und getrennt geprüft werden.

Marktkonzentration einschätzen: amtliche Daten plus Messgrenzen

Für eine belastbare Einschätzung der Marktkonzentration braucht es zwei Bausteine, die getrennt beschafft und getrennt geprüft werden. Der erste sind Strukturdaten zu österreichischen Unternehmen: Wer ist in einem Wirtschaftsbereich tätig, wie viele Einheiten gibt es, wie verteilen sich Umsätze und Beschäftigte? Der zweite ist eine Kennzahl, die diese Verteilung auf eine Zahl verdichtet. Dafür wird häufig der Herfindahl-Hirschman-Index (HHI) herangezogen, die Summe der quadrierten Anteile.

Ohne den ersten Baustein bleibt der zweite nicht deutbar. Der HHI-Wert hängt davon ab, welche Einheiten erfasst werden (Marktabgrenzung) und wie viele es sind. Dieselbe Zahl kann in einem Markt mit drei Anbietern eine gleichmäßige Aufteilung anzeigen und in einem breiter abgegrenzten Markt eine starke Spitze. Wer den Index nennt, muss daher stets Anzahl der erfassten Einheiten, Datenquelle und Abgrenzung mitliefern.

Amtliche Strukturdaten: Was die Leistungs- und Strukturerhebung liefert

Die Leistungs- und Strukturerhebung (LSE) von Statistik Austria bildet Struktur, Leistung, Beschäftigung und Investitionstätigkeit österreichischer Unternehmen ab. Sie beantwortet Fragen wie: Wie viele Arbeitsplätze schaffen Unternehmen in Österreich, welchen Betriebsüberschuss erzielen sie, in welchen Wirtschaftsbereichen wird überdurchschnittlich investiert? EU-weit harmonisierte Vorgaben machen die Daten international vergleichbar; sie sind eine wesentliche Grundlage für volkswirtschaftliche Kennzahlen wie das Bruttoinlandsprodukt. Die Erhebung wird jährlich durchgeführt, der Erhebungszeitraum umfasst das zuletzt abgeschlossene Wirtschaftsjahr, in dem die Mehrzahl der Monate im jeweiligen Berichtsjahr liegt.

Für die Verwendung als Konzentrationsdaten sind zwei Abgrenzungen entscheidend. Erstens die Erhebungseinheit: Auskunftspflichtig sind alle Unternehmen (rechtliche Einheiten), die schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Abschnitten B bis O, Q bis S, T95 und T96 der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE 2025) oder eine damit verbundene Dienstleistung selbständig, regelmäßig und in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteils verrichten. Eine rechtliche Einheit ist nicht dasselbe wie ein Betrieb oder ein Produktmarkt. Zweitens die Tätigkeitszuordnung: Die Einheit wird nach ihrem Schwerpunkt einer ÖNACE-Klasse zugeordnet, nicht nach jedem einzelnen Produkt, das sie verkauft.

Die Auskunftspflicht greift nicht für alle Unternehmen, sondern nur für jene, die gesetzlich definierte Schwellenwerte überschreiten. Ob ein einzelnes Unternehmen melden muss, richtet sich nach den Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und/oder den verfügbaren Informationen zu den Umsatzerlösen für den jeweiligen Berichtszeitraum; die Schwellenwerte für die einzelnen Wirtschaftsbereiche stehen zum Download bereit. Statistik Austria versendet die Aufforderung im August des dem Berichtsjahr folgenden Jahres. Für das Berichtsjahr 2025 ist der gesetzliche Meldetermin der 30. September 2026 (Aufforderungen ab 24. August 2026); endet ein abweichendes Wirtschaftsjahr erst im Erhebungsjahr, ist bis Ende November zu melden. Rechtsgrundlagen sind das Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 idgF, die Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022, BGBl. II Nr. 305/2022, die Verordnung (EU) 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, die Durchführungsverordnung (EU) 1197/2020, die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 (ESVG) und die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen.

Leistungs- und Strukturerhebung: Meldepflicht und Termine

Erhebung
jährlich; Erhebungszeitraum ist das zuletzt abgeschlossene Wirtschaftsjahr
Meldetermin Berichtsjahr 2025
30. September 2026
Aufforderung durch Statistik Austria
ab 24. August 2026 (Versand üblicherweise im August des Folgejahres)
Abweichendes Wirtschaftsjahr, das im Erhebungsjahr endet
Meldung bis Ende November

Konzentration messen mit dem Herfindahl-Hirschman-Index

Der HHI misst die absolute Konzentration – also wie gleichmäßig oder ungleichmäßig Merkmalsausprägungen wie Umsätze oder Vermögen verteilt sind. Berechnet wird er als Summe der quadrierten Anteile: HHI = Σ sₖ², wobei sₖ der Anteil des Objekts (etwa der Marktanteil des k-ten Unternehmens) und N die Anzahl der Objekte ist. Wegen dieser Definition spielt der Index im Wettbewerbs- und Kartellrecht eine Rolle, etwa bei der Frage, ob durch eine Fusion eine zu hohe Konzentration und Marktmacht in einem Markt entsteht. Die Bandbreite liegt grundsätzlich zwischen nahe 0 und 1, wenn Anteile dezimal gemessen werden (10 % = 0,1), bzw. zwischen nahe 0 und 10.000, wenn Anteile in Prozent gemessen werden.

Rechenbeispiel mit drei Unternehmen: A setzt 10 Mio. € um, B 20 Mio. €, C 70 Mio. €, der Gesamtumsatz beträgt 100 Mio. €. Die Anteile sind 0,1, 0,2 und 0,7. Quadriert ergibt das 0,01 + 0,04 + 0,49, der HHI ist 0,54. In Prozentrechnung wären es 100 + 400 + 4.900 = 5.400. Die Quadrierung gewichtet große Anteile überproportional: 20 % ist das Doppelte von 10 %, aber 20² = 400 ist das Vierfache von 10² = 100. Ein Anbieter mit sehr hohem Anteil prägt den Index daher fast allein; kleine Anbieter tragen kaum bei.

HHI-Kennzahlen im Rechenbeispiel mit drei Unternehmen

  • HHI bei Prozentanteilen — 5.400 (100 + 400 + 4.900)

Warum der Index ohne Kontext wenig sagt

Der HHI liegt immer im Intervall zwischen 1/N und 1, wobei N die Anzahl der statistischen Einheiten ist. Bei 100 Einheiten mit je 1 % Anteil läge er bei 1/100 und damit nahe 0. Bei zwei Einheiten ist die Untergrenze 0,5, bei drei Einheiten 0,33. Im Beispiel der drei Firmen A, B und C kann der Index für alle möglichen Umsatzverteilungen nur zwischen 1/3 und 1 liegen. Verteilen sich die 100 Mio. € gleichmäßig auf alle drei (je 33,33 Mio. €), ergibt sich 0,33 – die untere Grenze. Setzt eine Firma die gesamten 100 Mio. € um und die beiden anderen nichts (Monopol), ergibt sich 1 – die obere Grenze.

Daraus folgen zwei Konsequenzen für die Interpretation. Erstens ist ein Wert von 0,54 bei drei Anbietern nur wenig über dem Minimum von 0,33, also eine mäßige Konzentration. Bei zwanzig erfassten Anbietern läge der Mindestwert 1/N bei 0,05; der Wert 0,54 läge darüber, ohne die konkrete Verteilung lässt sich daraus aber keine Aussage über die Nähe zur Obergrenze ableiten. Ohne Angabe von N ist der Zahlenwert nicht deutbar. Zweitens verschiebt jede Änderung der Marktabgrenzung – mehr oder weniger einbezogene Einheiten – den Mindestwert und damit den Maßstab, an dem gemessen wird. Der Index ist ein Vergleichsmaß innerhalb einer festgelegten Abgrenzung, keine absolute Kennzahl.

Amtliche Daten und ihre Lücken: Schwellenwerte, Geheimhaltung, Marktabgrenzung

Die LSE erfasst nur meldepflichtige Einheiten; kleine Einheiten unterhalb der Meldeschwellen fehlen im Datenbestand. Für einen HHI wiegt das unterschiedlich schwer: Viele kleine Einheiten drücken den Index gegen null, ihr Fehlen lässt den berechneten Wert höher erscheinen, als er bei vollständiger Erfassung wäre. Wer amtliche Strukturdaten für Konzentrationsrechnungen nutzt, muss die jeweils geltenden Meldeschwellen je Wirtschaftsbereich heranziehen und offenlegen, welcher Teil des Marktes darunter liegt.

Zweitens veröffentlicht Statistik Austria die Ergebnisse unter Einhaltung der gesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen. Das begrenzt, wie fein eine Auswertung gegliedert werden kann: Je tiefer die Gliederungsebene oder je kleiner die Zelle, desto eher wird eine Zahl nicht ausgewiesen. Eine Konzentrationsanalyse auf sehr engem Markt stößt daher an Grenzen der Verfügbarkeit, nicht nur an Grenzen der Methode. Dazu kommt die Abgrenzungsfrage: Die Erhebung gliedert nach ÖNACE und ordnet jede rechtliche Einheit nach ihrem Schwerpunkt zu. Eine ÖNACE-Klasse kann mehrere wirtschaftlich getrennte Märkte umfassen, und ein Markt kann über mehrere ÖNACE-Klassen verteilt sein; eine große Einheit mit breitem Sortiment wird nur ihrer Haupttätigkeit zugerechnet. Amtliche Strukturdaten und der tatsächlich relevante Markt sind daher nicht deckungsgleich, und eine daraus abgeleitete Kennzahl bildet eine relevante Marktkonzentration nicht eins zu eins ab.

Schritt für Schritt zu einer belastbaren Einschätzung

Schritt 1: Markt und Gliederungsebene festlegen. Vor jeder Zahl festhalten, welches Produkt bzw. welche Leistung, welche geografische Reichweite und welche Abnehmergruppe den Markt bilden, und diesen Markt auf die passende ÖNACE-Abgliederung abbilden. Schritt 2: Passende amtliche Strukturdaten prüfen. LSE-Auswertungen für die gewählte ÖNACE-Ebene und die Meldeschwellen-Liste für den betreffenden Wirtschaftsbereich heranziehen.

Schritt 3: Abdeckung offenlegen. Angeben, welche Teile des Marktes in den herangezogenen Daten nicht enthalten sind und wie sich das auf die Aussagekraft auswirkt. Schritt 4: HHI berechnen. Anteile als Dezimalwerte (oder in Prozent) bestimmen, jeden Anteil quadrieren und summieren; dasselbe Ergebnis in der gewählten Einheit angeben (0 bis 1 oder 0 bis 10.000).

Schritt 5: Ergebnis nur mit Kontext lesen. Immer N (Anzahl der erfassten Einheiten), den Mindestwert 1/N und die Marktabgrenzung mitnennen, damit der Wert einordbar ist. Schritt 6: Unsicherheiten benennen. Ausdrücklich festhalten, dass die Kennzahl eine Einschätzung der Struktur liefert, nicht automatisch eine Aussage über Marktmacht oder Wettbewerbsverhalten.

Von der Marktabgrenzung zur belastbaren Einschätzung der Marktkonzentration

  1. Markt und Gliederungsebene festlegenProdukt bzw. Leistung, geografische Reichweite und Abnehmergruppe bestimmen und auf die passende ÖNACE-Abgliederung abbilden
  2. Passende amtliche Strukturdaten prüfenLSE-Auswertungen für die gewählte ÖNACE-Ebene und die Meldeschwellen-Liste für den Wirtschaftsbereich heranziehen
  3. Abdeckung offenlegenAngeben, welche Teile des Marktes in den Daten fehlen und wie sich das auf die Aussagekraft auswirkt
  4. Unsicherheiten benennenDie Kennzahl liefert eine Einschätzung der Struktur, nicht automatisch eine Aussage über Marktmacht oder Wettbewerbsverhalten

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